lNFO: AIle unsere Messer sind nach schweizer Waffengesetz IegaI und dürfen mitgetragen werden.
VORSCHLAG: Wir legen aIIen unseren Messerfreunden ans Herz sich mit dem Waffengesetz auseinanderzusetzen falls es ein Aufeinandertreffen mitd er PoIizei gibt, so kann euch die Polizei nicht unrechtmässig das Messer enteignen.