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Artikel-Nr. 11548506


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Autor(en): 
  • Jens Huke
  • Wesentliche Merkmale und Unterschiede der traditionellen Gemeindeverfassungen so, wie sie nach dem Krieg in Deutschland eingeführt wurden 
     

    (Buch)
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    Übersicht

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    Lieferstatus:   i.d.R. innert 7-14 Tagen versandfertig
    Veröffentlichung:  März 2011  
    Genre:  Wirtschaft / Recht 
    ISBN:  9783640860395 
    EAN-Code: 
    9783640860395 
    Verlag:  Grin Verlag 
    Einband:  Kartoniert  
    Sprache:  Deutsch  
    Dimensionen:  H 210 mm / B 148 mm / D 3 mm 
    Gewicht:  51 gr 
    Seiten:  24 
    Zus. Info:  Paperback 
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    Inhalt:
    Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Oeffentliches Recht / VerwaltungsR, Note: 2,0, Helmut-Schmidt-Universit¿- Universit¿der Bundeswehr Hamburg (Institut f¿r Verwaltungswissenschaft), Veranstaltung: Verwaltungslehre, Sprache: Deutsch, Abstract: A. Hergang der AnalyseDas Ziel dieser Arbeit besteht darin, die wesentlichen Merkmale und Unterschiede der Organisationstypen deutscher Gemeindeordnungen an ausgew¿ten Beispielen herauszustellen. Dabei wird das Hauptaugenmerk auf den Zeitraum von 1945 bis circa 1980 gelegt. Die Entwicklungen in der sowjetischen Besatzungszone sollen nicht betrachtet werden. Bei der folgenden Darstellung wird von vier Grundtypen der Gemeindeverfassungen ausgegangen (Magistratsverfassung, S¿ddeutsche Ratsverfassung, Norddeutsche Ratsverfassung, B¿rgermeisterverfassung), wobei die drei erstgenannten den Schwerpunkt der Betrachtungen bilden. Bei der Analyse der Kommunalverfassungen werden die Hauptorgane der Gemeinde genannt und deren Aufgabenbereich kurz umrissen. Im Zuge dieser Betrachtung soll die Frage gekl¿ werden, wie die Entscheidungsbefugnisse zwischen den Organen verteilt sind. Dabei wird zwischen monistischen (Erstzust¿igkeit eines Organs) und dualistischen (zwei Organe erstzust¿ig) Verfassungen unterschieden. In einem weiteren Punkt dieser Arbeit geht es um die Organisation der Verwaltungsspitze. Hierbei ist die Frage zu kl¿n, ob die Verwaltungsleitung kollegial (Verwaltung durch ein Kollegium) oder monokratisch (Verwaltung durch eine Person) organisiert ist. Zus¿liches Erkenntnisinteresse besteht hinsichtlich der Vereinigung bzw. Trennung von Ratsvorsitz und Verwaltungsleitung (Eink¿pfigkeit bzw. Zweik¿pfigkeit) in einem Organ und die daraus resultierenden Konsequenzen f¿r die Kommunalpolitik. Bei der Analyse der Gemeindeordnungen ist zu beachten, dass sich hinter Bezeichnungen wie beispielsweise der des B¿rgermeisters oft v¿llig verschiedene ¿ter und Aufgaben verbergen. W¿end der B¿rgermeister in Nordrhein-Westfalen Vorsitzender der Gemeindevertretung ist, steht er in Hessen an der Verwaltungsspitze. Auf die vielf¿igen Reformen ab 1990 soll in der Schlussbemerkung verwiesen werden.

      



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