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Autor(en): 
  • Ulrich Leimenstoll
  • Vermögensbetreuungspflicht des Vertragsarztes? 
     

    (Buch)
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    Übersicht

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    Lieferstatus:   i.d.R. innert 5-10 Tagen versandfertig
    Veröffentlichung:  Dezember 2020  
    Genre:  Wirtschaft / Recht 
     
    Abrechnung / abrechnungsbetrug / Apotheker / Arzneimittel / Auffangtatbestand / Aussetzung / beihilfe / Betrug / Brand / Einwilligung / Heilmittel / Krankenkassen / Recht / RECHTLICHE GRUNDLAGEN / SGB V / Sozialversicherungsrecht / Strafrecht / Strafsachen / Untreue / Untreuetatbestand / Vergütung / Vergütungssystem / Vermögensbetreuungspflicht / Vermögensbetreuungspflicht des Vertragsarztes / Vermögensnachteil / Vertragsarzt / Vertragsärzte / Vertragsärztliche Vergütung / Wirtschaftsstrafrecht
    ISBN:  9783811437043 
    EAN-Code: 
    9783811437043 
    Verlag:  C.F. Müller 
    Einband:  Kartoniert  
    Sprache:  Deutsch  
    Serie:  Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht  
    Dimensionen:  H 210 mm / B 148 mm / D 12 mm 
    Gewicht:  281 gr 
    Seiten:  212 
    Zus. Info:  Paperback 
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    Inhalt:
    Die Frage der Strafbarkeit von Vertragsärzten beschäftigt Praxis und Lehre nach wie vor in besonderem Masse. Die vorliegende Arbeit stellt die seit einigen Jahren bestehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur ¿ vermeintlichen ¿ Untreue des Vertragsarztes in Frage. Der Autor arbeitet zunächst heraus, dass der Vertragsarzt bei der Verordnung von Leistungen Dritter (z.B. Arzneimittel) nicht als Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen beim Vertragsschluss mit diesen Leistungserbringern (z.B. Apotheken) fungiert. Danach widmet er sich der Fragestellung einer Vermögensbetreuungspflicht. Er nimmt eine Analyse der Stellung und Funktion des Vertragsarztes und der rechtlichen Beziehungen im System der gesetzlichen Krankenversicherung vor und wirft u.a. die Frage auf, ob die Annahme einer Hauptpflicht des Vertragsarztes zur Betreuung des Vermögens der Krankenkassen mit seiner primären Verpflichtung zur medizinischen Versorgung seiner Patienten zu vereinbaren ist. Im Ergebnis lehnt er die Annahme einer Vermögensbetreuungspflicht ab und kritisiert, dass die Rechtsprechung den Tatbestand der Untreue überdehne, um unerwünschte Verhaltensweisen strafrechtlich sanktionieren zu können. Der Grosse Senat für Strafsachen des BGH hat in einer mit Pressemitteilung vom 22.6.2012 bekannt gemachten Entscheidung, die der Autor in seinem abschliessenden Ausblick bereits als richtungweisend in den Blick genommen hatte, eine Täter-tauglichkeit des Vertragsarztes im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB oder § 299 StGB abgelehnt. Dieser Beschluss dürfte auch die Diskussion über die Frage der Untreuestrafbarkeit des Vertragsarztes noch einmal zusätzlich beleben.

      



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