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Umweltrecht: Abfallrecht, Gefahrstoffrecht, Immissionsschutzrecht, Klimaschutzrecht, Schutzkategorie (Umwelt- und Naturschutz), Umweltrecht (China), U
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Quelle: Wikipedia. Seiten: 217. Nicht dargestellt. Kapitel: Abgasuntersuchung, Zentralinstitut für Raumplanung, Alaska National Interest Lands Conservation Act, Richtlinie 2002/95/EG, Umweltprüfung, Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltgesetzbuch, Richtlinie 2003/30/EG, Biokraftstoffquotengesetz, Umweltinformationsgesetz, Strategische Umweltprüfung, Gewässerverschmutzung, Lenkungsabgabe, Verbandsklage, Richtlinie 2008/1/EG, Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung, Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung, Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung, Decopaint-Richtlinie, Störfall, Zertifizierung, Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz, Umweltschadenversicherung, Verursacherprinzip, Materialdatenblatt, Umweltstrafrecht, Projektgruppe Umweltinformation - PG UI, Öko-Kontrollstelle, Prohibition on Certain Hazardous Substances in Consumer Products, UVP in Österreich, Institut für Umwelt- und Technikrecht, Umweltschutzgesetz, Umweltkriminalität, China RoHS, Störfallverordnung, Gesellschaft für Umweltrecht, Öko-Qualitätsverordnung, Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltanwaltschaft, Umweltstatistikgesetz, Richtlinie 2008/56/EG, Umweltauditgesetz, Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht, New Old Stock, Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung, National Parks and Access to the Countryside Act 1949, Zeitschrift für Umweltrecht, GADSL, Umwelthaftungsgesetz, Ökologischer Leistungsnachweis, Environmental Justice. Auszug: Die Abgasuntersuchung (Abk.: AU) war in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung von Kraftfahrzeugen nach § 47a StVZO in Verbindung mit Anlage VIII und VIIIa. Seit Januar 2010 ist diese Prüfung Bestandteil der Hauptuntersuchung. Eine AU-Plakette wird demnach nicht mehr angebracht. Durch die Untersuchung soll sichergestellt werden, dass die Abgaswerte der zugelassenen Kraftfahrzeuge über den Nutzungszeitraum innerhalb der festgelegten Abgasnorm bleiben. Die AU ersetzte seit dem 1. Dezember 1993 die am 1. April 1985 eingeführte "Abgassonderuntersuchung" (ASU), die nur für Kraftfahrzeuge mit Benzinmotor vorgeschrieben war. Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte wurde die Betriebsgenehmigung entzogen. Galt für die AU-Arten Ottomotor ohne Katalysator und Ottomotor mit ungeregeltem Katalysator, sowie für Dieselmotoren. Umfasst zusätzlich die AU Otto mit OBD. Der Leitfaden 3 umfasst zusätzlich die AU Diesel mit OBD. Er wurde am 15. Februar 2005 im Verkehrsblatt 3/2005 S. 77 veröffentlicht. Im Oktober 2005 ist er verbindlich geworden. Neuerungen sind u. A. die Beachtung von Flüssiggas- und Erdgas-betriebenen Fahrzeugen; die Belange des Europäischen Fahrzeugscheins (ab 1. Oktober 2005 gültig); sowie die Vorbereitung einer Zusammenlegung von Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung. Seit dem 1. Januar 2006 ist für alle Fahrzeuge mit OBD (On Board Diagnose) statt der bisherigen "Prüfbescheinigung nach Paragraph 47a in Verbindung mit Anlage XIa und IXa StVZO" ein "Nachweis über die Durchführung der Untersuchung der Abgase" zu erstellen. Ist am 1. Dezember 2008 in Kraft getreten. Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. Januar 2006 müssen nach Leitfaden 4 geprüft werden. Die EU-Richtlinie 2005/55 schreibt die Einführung von einer NOx-Kontrolle für alle LKW ab Erstzulassung Oktober 2007 vor. "Fahrzeuge mit OBD, die unter diese Richtlinie fallen, sind mit heutigen OBD-Prüfverfahren während der AU nicht prüfbar. Es werde eine Öffnungsklausel eingeführt, di |
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