SFr. 22.50
€ 24.30
BTC 0.0004
LTC 0.363
ETH 0.0077


bestellen

Artikel-Nr. 12541669


Diesen Artikel in meine
Wunschliste
Diesen Artikel
weiterempfehlen
Diesen Preis
beobachten

Weitersagen:



Autor(en): 
  • Victoria Vogel
  • Rechtliche Voraussetzungen und Grundlagen eines Mutter-Kind Vollzuges in einer Justizvollzugsanstalt 
     

    (Buch)
    Dieser Artikel gilt, aufgrund seiner Grösse, beim Versand als 2 Artikel!


    Übersicht

    Auf mobile öffnen
     
    Lieferstatus:   i.d.R. innert 7-14 Tagen versandfertig
    Veröffentlichung:  November 2011  
    Genre:  Wirtschaft / Recht 
    ISBN:  9783656046752 
    EAN-Code: 
    9783656046752 
    Verlag:  Grin Verlag 
    Einband:  Kartoniert  
    Sprache:  Deutsch  
    Dimensionen:  H 210 mm / B 148 mm / D 2 mm 
    Gewicht:  45 gr 
    Seiten:  20 
    Zus. Info:  Booklet 
    Bewertung: Titel bewerten / Meinung schreiben
    Inhalt:
    Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,3, Hochschule Bremen, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Hausarbeit werden die rechtlichen Voraussetzungen und Grundlagen eines Mutter-Kind Vollzuges in einer Justizvollzugsanstalt formuliert. Zudem wird in der Arbeit auf den Verlauf der Haftstrafe eingegangen, was unter anderem die Beschreibung der Problemlagen und die Lebenslage inhaftierter Frauen beinhaltet, ebenso wie die Darstellung der finanziellen und personellen Rahmenbedingungen der Einrichtung. Im Abschluss dieser Arbeit werden die alternativen Unterbringungsmöglichkeiten vorgestellt. Zu den Aufgaben von Sozialarbeitern gehört unter anderem die Betreuung und Aufsicht von Klienten, die Hilfe und Unterstützung bei ihrer Lebensführung benötigen. Im Fokus stehen Kinder, Jugendliche aber auch Personen mit einer Behinderung oder Straffälliggewordene, denen diese Unterstützung angeboten wird, um wieder am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Wenn Frauen straffällig werden stellt sich die Frage was mit der Betreuung ihrer Kinder passiert. Können sie vom Vater betreut werden? Gibt es andere Angehörige, die die Erziehung für den Zeitraum der Haft übernehmen? Oder ist eine andere Unterbringungsmöglichkeit die beste Variante während der Inhaftierung? Abgesehen von einer gemeinsamen Unterbringung wird also, wenn es Familienangehörige oder Bezugssysteme gibt, in denen das Kind leben kann oder die entsprechenden Vorrausetzungen nicht erfüllt werden können. Im Jahre 1986 gab es in der gesamten Bundesrepublik sieben Mutter-Kind Einrichtungen, in denen verurteilte Mütter ihre Haftstrafe gemeinsam mit ihren Kindern antreten konnten. Die Anzahl der Einrichtungen ist bis heute nicht erweitert worden. In den sieben Einrichtungen sind maximal 90 Haftplätze für Mütter vorhanden. Darüber hinaus können bis zu 75 Kinder aufgenommen werden (vgl. Kiffmeier, 2010). Die meisten Plätze befinden sich im offenen Vollzug, aber auch eine Unterbringung im geschlossenen Vollzug ist möglich, wie beispielsweise in Vechta, Frankfurt und Aibach. In den vergangenen Jahren verdoppelte sich die Anzahl der weiblichen Inhaftierten in den bayrischen Vollzugsanstalten, was jedoch keine Kapazitätsprobleme darstellte (http://www.br-online.de). Die Gefängnisse müssen sich dennoch umstellen, nicht nur die Baustruktur muss verändert werden, auch eine Veränderung der Sozialstruktur ist gefordert, um die Frauen wie im Gesetz vorgeschrieben unterzubringen (vgl. § 142 StVollzG).

      



    Wird aktuell angeschaut...
     

    Zurück zur letzten Ansicht


    AGB | Datenschutzerklärung | Mein Konto | Impressum | Partnerprogramm
    Newsletter | 1Advd.ch RSS News-Feed Newsfeed | 1Advd.ch Facebook-Page Facebook | 1Advd.ch Twitter-Page Twitter
    Forbidden Planet AG © 1999-2024
    Alle Angaben ohne Gewähr
     
    SUCHEN

     
     Kategorien
    Im Sortiment stöbern
    Genres
    Hörbücher
    Aktionen
     Infos
    Mein Konto
    Warenkorb
    Meine Wunschliste
     Kundenservice
    Recherchedienst
    Fragen / AGB / Kontakt
    Partnerprogramm
    Impressum
    © by Forbidden Planet AG 1999-2024