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Autor(en): 
  • Max Baumann
  • Personenrecht des ZGB: Natürliche Personen – Juristische Personen – Vereine – Stiftungen – Schutz der Persönlichkeit 
     

    (Buch)
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    Übersicht

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    Lieferstatus:   i.d.R. innert 2-7 Tagen versandfertig
    Veröffentlichung:  2008  
    Genre:  Wirtschaft / Recht 
     
    Personenrecht / Swissness / Zivilgesetzbuch ZGB
    ISBN:  9783037513811 
    EAN-Code: 
    9783037513811 
    Verlag:  Dike 
    Einband:  Kartoniert  
    Sprache:  Deutsch  
    Dimensionen:  H 241 mm / B 172 mm / D 10 mm 
    Gewicht:  281 gr 
    Seiten:  108 
    Zus. Info:  PB 
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    Inhalt:
    Das Bachelor-Studium ist ein Grundstudium, in dem es darum geht, den Studierenden die grundlegenden Konzepte der verschiedenen Bereiche des Rechts zu erschliessen. Die Auseinandersetzung mit den Finessen einer zunehmend ausufernden Judikatur und Literatur muss der Vertiefung im Master-Studium vorbehalten bleiben. Das Personenrecht des ZGB regelt grundlegende Fragen des Privatrechts, ja der gesamten Rechtsordnung. Zur Verdeutlichung der Zusammenhänge werden die natürlichen und juristischen Personen in diesem Skriptum parallel dargestellt. Die - vor allem bezüglich der juristischen Personen und des Persönlichkeitsschutzes - (zu) knappen gesetzlichen Regeln haben zwangsläufig zu einer umfangreichen 'kompensierenden' Judikatur (und einer fast uferlosen Literatur) geführt. Auch eine Darstellung, die sich wie das vorliegende Skriptum auf die Grundzüge dieses Rechtsgebietes beschränkt, kommt daher nicht ohne Verweisungen auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtes aus; auf eine Auseinandersetzung mit der Literatur wurde dagegen bewusst verzichtet. Die Neuauflage berücksichtigt die sich für das Personenrecht ergebenden Änderungen aus der neuen Schweizerischen Zivilprozessordnung und der stark überarbeiteten Zivilstandsverordnung; beide Erlasse sind am 1.1.2011 in Kraft getreten. Weiter wurden bereits die terminologischen Änderungen im Personenrecht übernommen, wie sie sich aus dem neuen Erwachsenenschutzrecht vom 19.12.2008 ergeben, auch wenn dieses erst auf den 1.1.2013 in Kraft tritt.
      
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