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Landkreis Neuwied: Liste der Wappen im Landkreis Neuwied, Standesherrlicher Kreis Neuwied, Fürstentum Wied, Regierungsbezirk Ehrenbreitstein, Liste de
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Quelle: Wikipedia. Seiten: 55. Kapitel: Liste der Wappen im Landkreis Neuwied, Standesherrlicher Kreis Neuwied, Fürstentum Wied, Regierungsbezirk Ehrenbreitstein, Liste der Ortsteile im Landkreis Neuwied, Hermann Ilaender, Bürgermeisterei Asbach, Kleinmaischeid, Datzeroth, Rhein in Flammen, Bürgermeisterei Neustadt, Kasbach-Ohlenberg, Marienhausen, Urbach, Amt Altenwied, Ehlscheid, Grossmaischeid, Melsbach, Verbandsgemeinde Puderbach, Stebach, Dürrholz, Verbandsgemeinde Linz am Rhein, Bonefeld, Strassenhaus, Bürgermeisterei Neuerburg, Verbandsgemeinde Dierdorf, Bürgermeisterei Anhausen, Linkenbach, Bürgermeisterei Unkel, Raubach, Verbandsgemeinde Waldbreitbach, Wahlkreis Linz am Rhein/Rengsdorf, Bürgermeisterei Altenwied, Verbandsgemeinde Unkel, Steimel, Woldert, Kurtscheid, Breitscheid, Oberraden, Mehrbach, Verbandsgemeinde Asbach, Verbandsgemeinde Rengsdorf, Bundestagswahlkreis Neuwied, Oberhonnefeld-Gierend, Hümmerich, Hardert, Ockenfels, Rüscheid, Dernbach, Niederhofen, Verbandsgemeinde Bad Hönningen, Döttesfeld, Ratzert, Philipp von Hilgers, Harschbach, Niederwambach, Hanroth, Thalhausen, Rainer Kaul, Rodenbach bei Puderbach, Meinborn, RömerWelt, Lohmann & Rauscher, Linzer Eintracht, Martin Werhand Verlag. Auszug: Diese Liste beinhaltet ¿ geordnet nach der Verwaltungsgliederung ¿ alle in der Wikipedia gelisteten Wappen des Landkreises Neuwied in Rheinland-Pfalz. In dieser Liste werden die Wappen mit dem Gemeindelink angezeigt. Der Standesherrliche Kreis Neuwied war ein auf der Grundlage der 1815 auf dem Wiener Kongress gefassten Beschlüsse dem Königreich Preussen zugehörender, zwischen 1816 und 1848 bestehender Kreis im Regierungsbezirk Koblenz, in dem den Fürsten zu Wied vom preussischen Staat standesherrliche Rechte zugestanden wurden. Der Standerherrliche Kreis Neuwied umfasste den grössten Teil des heutigen Landkreises Neuwied. Im gesamten Königreich Pressen gab es sechzehn standesherrliche Gebiete, im Regierungsbezirk Koblenz hatte neben dem Kreis Neuwied nur noch der Kreis Braunfels den standesherrlichen Status. Das Gebiet des späteren Standesherrlichen Kreises Neuwied umfasste Teile folgender ehemaligen Landesherrschaften: Das gesamte Gebiet kam 1806 aufgrund der Rheinbundakte zum Herzogtum Nassau. Aufgrund der auf dem Wiener Kongress geschlossenen Vereinbarungen kam das Gebiet 1815 an das Königreich Preussen. In einer königlichen Verordnung vom 21. Juni 1815 bestätigte Friedrich Wilhelm III. dem hohen Adel innerhalb Preussens alle diejenigen Vorrechte, welche den vormals reichsunmittelbaren Geschlechtern durch Artikel XIV der deutschen Bundesakte gewahrt worden waren. Die Fürsten zu Wied-Neuwied und zu Wied-Runkel zählten vor 1803 zu den reichsunmittelbaren Familien. Nach Verhandlungen mit den Standesherrn erging am 30. Mai 1820 eine weitere königliche Verordnung, in der die sechzehn standesherrlichen Familien innerhalb des preussischen Staates und deren standesherrlichen Gebiete beschrieben wurden. Dem Fürsten zu Wied-Neuwied wurde die ¿Niedere Grafschaft Wied¿ mit Ausnahme des Amtes Grenzhausen zugesprochen, dem Fürsten zu Wied-Runkel die ¿Oberen Grafschaft Wied¿, mit Ausnahme des Amtes Runkel; sowie die vorherigen (bis 1803) kurkölnischen Ämter Altenwied und Neuerbu |
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