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Ist das Berufsbeamtentum noch zeitgemäss?
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Organisation und Verwaltung - Sonstiges, Note: 2,3, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Veränderte wirtschaftliche Bedingungen, weltwirtschaftliche Finanzkrisen und defizitäre
Haushalte der Länder und des Bundes lassen immer wieder die Diskussion um
den Sinn und Zweck des Berufsbeamtentums aufkommen. Es ist aber auch die Öffentlichkeit,
die nicht mehr unkritisch die Besonderheiten des Beamtenrechts akzeptiert.
In erster Linie sind es finanzielle Erwägungen, die Anlass dazu geben die Abschaffung
oder zumindest Begrenzung des Berufsbeamtentums auf einen Kernbereich
staatlicher Aufgaben zu fordern.
Diese in Teilen auch emotionale Diskussion verkennt jedoch die besondere Legitimation,
die sich auf den besonderen Anforderungen an staatliche Leistungen und Ansprüche
begründet. Das Berufsbeamtentum ist auch heute noch ein integraler Bestandteil
eines modernen Staates. Beide Aspekte sind unabdingbar miteinander verzahnt.
Es ist jedoch zwingend, dass sich das Berufsbeamtentum gesellschaftlichen
Entwicklungstendenzen nicht verstellt, sondern diese aufgreift, als Chance für Veränderungen
nutzt und offen gegenüber steht. Es scheint aber auch in der Natur der
Sache zu liegen, dass die Kritik an den Beamten nicht grundsätzlich immer besteht,
sondern von zeitlichen Entwicklungen abhängig zu sein scheint. Diese Erscheinung
ist in erster Linie immer dann festzustellen, wenn es in der Wirtschaft kriselt. Dann
beginnt die Diskussion um den Abbau der Bürokratie und der Forderung nach ¿weniger
Staat¿. Selbstverständlich nur dort wo dieser keine Leistungen erbringt. In der
Bundesrepublik Deutschland werden das Beamtentum und der öffentliche Dienst als
eine Besonderheit betrachtet. Dabei ist der Anteil der Bediensteten des öffentlichen
Dienstes mit bundesweit 1,7 Millionen Beamten und 3,3 Millionen Angestellten weitaus
geringer als in anderen europäischen Staaten1.
Inwiefern die Beschäftigung von Angestellten im öffentlichen Dienst gegenüber den
Beamten tatsächlich kostengünstiger ist, bleibt umstritten. Es handelt sich bislang um
ein wenig untersuchtes wissenschaftliches Feld. Während der aktiven Phase des
Beamten muss der Staat keine Sozialleistungen abführen und nur im Krankheitsfall
dem Beamten eine Beihilfe gewähren. [...] |
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