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Artikel-Nr. 26013326


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Autor(en): 
  • Daniel Seidel
  • EU Anti Tax Avoidance Directive. Art. 7 und 8 im Hinblick auf die Vorschriften der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung 
     

    (Buch)
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    Lieferstatus:   i.d.R. innert 7-14 Tagen versandfertig
    Veröffentlichung:  Juni 2018  
    Genre:  Wirtschaft / Recht 
    ISBN:  9783668696068 
    EAN-Code: 
    9783668696068 
    Verlag:  Grin Verlag 
    Einband:  Kartoniert  
    Sprache:  Deutsch  
    Dimensionen:  H 210 mm / B 148 mm / D 3 mm 
    Gewicht:  62 gr 
    Seiten:  32 
    Zus. Info:  Paperback 
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    Inhalt:
    Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Institut für Betriebswirtschaftslehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Divergenzen im internationalen Steuerrecht führen zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen Unternehmen und zwischen Staaten. Vor allem fehlende Transparenz und unterschiedliche Steuersysteme verleiten grosse Konzerne wie Starbucks oder Apple zu Gewinnverlagerungen, die dadurch ihre Steuerbelastung aufgrund zum Teil sehr aggressiver Steuergestaltungen erheblich vermindern können. In den letzten Jahren wurden auch weitere Fälle dieser Art der Öffentlichkeit bekannt, unter anderem Luxemburg-Leaks, Panama Papers und Steueroptimierungen von Fussballspielern und deren Beratern. Eine Definition der aggressiven Steuergestaltung existiert nicht, jedoch sind die negativen Konsequenzen der unethischen steueroptimierenden Methoden gravierend. Das Resultat von Gewinnverlagerungen und -verkürzungen spiegelt sich in grossen Steueraufkommensverlusten wider. Vor einigen Jahren erreichte diese Problematik die internationale Politik. Im Auftrag der G20-Regierungschefs befasste sich die OECD mit der Thematik und präsentierte 2013 einen ersten Entwurf für ein Massnahmenpaket, welches Gewinnkürzungen und -verlagerungen (Action Plan on ¿Base Erosion and Profit Shifting¿, BEPS) eindämmen sollte. Das grosse Ziel des BEPS-Aktionsplanes, welcher 15 Massnahmen enthält, zeigt sich in der Sicherstellung der Besteuerung von Unternehmensgewinnen an dem Ort, an dem die wirtschaftlichen Aktivitäten durchgeführt wurden und die Wertschöpfung stattfand. Die EU als ein Mitglied der G20-Staaten stand ausdrücklich hinter den Plänen der OECD und beschloss, den im Jahr 2015 gebilligten finalen BEPS-Aktionsplan verbindlich für alle EU-Mitgliedsstaaten schrittweise einzuführen. Dafür verabschiedete die EU-Kommission eine Reihe von Richtlinien, unter anderem die Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung (¿Anti Tax Avoidance Directive¿ ¿ ATAD).

      



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