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Autor(en): 
  • Benjamin Kristek
  • Die Verhandlungen zum Augsburger Religionsfrieden von 1555 
     

    (Buch)
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    Übersicht

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    Lieferstatus:   i.d.R. innert 7-14 Tagen versandfertig
    Veröffentlichung:  Oktober 2007  
    Genre:  Geschichte / Politik / Kultur 
    ISBN:  9783638805971 
    EAN-Code: 
    9783638805971 
    Verlag:  Grin Verlag 
    Einband:  Kartoniert  
    Sprache:  Deutsch  
    Dimensionen:  H 210 mm / B 148 mm / D 2 mm 
    Gewicht:  45 gr 
    Seiten:  20 
    Zus. Info:  Booklet 
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    Inhalt:
    Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,0, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Institut für Geschichte), Veranstaltung: Proseminar: Vorgeschichte und Anfänge des Dreissigjährigen Krieges, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Religionsfriede von 1555 gehört mit zu den richtungsweisenden und folgenreichsten Ereignissen des Übergangs vom Mittelalter zur frühen Neuzeit. Mit der reichsrechtlichen Anerkennung der durch die Reformation entstandenen beiden grossen Konfessionen erfolgte zwar kein Ausgleich im Glaubensstreit, dafür aber eine rein weltlich-juristische Friedensordnung. Die traditionelle Bindung von Kaiser und Reich an die katholische Kirche zerfiel zusehends. Die ,,religiöse Neutralität des neuzeitlichen Staates"1 hat hier seinen Anfang genommen. Der erste Teil dieser Arbeit hat die Aufgabe die Reichtagspolitik skizzenhaft zu umreissen, um zu zeigen, dass das Phänomen der Konfessionalisierung eine neue Dimension der Parteienbildung in die Verhandlungen des Reichstages gebracht hat. Desweiteren soll im zweiten Teil ersichtlich werden, dass die Kurfürsten die Hauptinitiative besassen, und dass König Ferdinand gegen Ende der Verhandlungen gezielt zugunsten der katholischen Seite eingriff. Im letzten Teil schliesslich zeigt sich, dass die intensiven Friedensverhandlungen als Ergebnis vorsichtigen Abwägens der Interessenlage beider Konfessionsparteien in den folgenschweren vagen Unbestimmtheiten der Artikel des Religionsfriedens enden mussten. Nicht näher behandelt werden die Reichsexekutionsordnung und die Reichskammergerichtsordnung, obwohl beide Punkte zwar auch in Augsburg verhandelt wurden, dort aber nur von nebensächlicher Bedeutung für den Religionsfrieden waren. Die Quellenlage ist gut, dank der kritischen Ausgabe des Textes mit den Entwürfen und der königlichen Deklaration von Karl Brandi, sowie den Beiträgen zur Reichsgeschichte 1553-1555 von August von Druffel.

      



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