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Die Haftung aus Verwaltungsrechtsverhältnis: Zugleich ein Beitrag zur Figur des "verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnisses"
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(Buch) |
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Lieferstatus: |
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Veröffentlichung: |
November 2000
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Genre: |
Wirtschaft / Recht |
ISBN: |
9783428101146 |
EAN-Code:
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9783428101146 |
Verlag: |
Duncker & Humblot |
Einband: |
Kartoniert |
Sprache: |
Deutsch
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Dimensionen: |
H 233 mm / B 157 mm / D 23 mm |
Gewicht: |
642 gr |
Seiten: |
424 |
Zus. Info: |
Paperback |
Bewertung: |
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Inhalt: |
Das Staatshaftungsrecht ist in einem Mass durch Richterrecht geprägt, wie dies heutzutage auf kaum einem anderen Rechtsgebiet der Fall ist. Zu den Kreationen zählt das bislang in der Rechtswissenschaft nicht mit der gebührenden Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommene Institut der "Haftung aus verwaltungsrechtlichem Schuldverhältnis". Der weitgehend ergebnisorientierten Rechtsprechung geht es bei der Annahme von "Schuldverhältnissen" im Verwaltungsrecht um die Schliessung tatsächlicher oder vermeintlicher Lücken im öffentlich-rechtlichen Sekundärrechtsschutz durch eine entsprechende Anwendung von BGB-Vorschriften. Die entscheidende Vorfrage, wann überhaupt ein sog. "verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis" vorliegt, blieb bisher unbeantwortet.
Thomas Meysen analysiert die Anwendung von privatrechtlichen Haftungsvorschriften in gänzlich disparaten Materien des Öffentlichen Rechts unter einem gemeinsamen Etikett "verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis" und beleuchtet sie kritisch, um die unterschiedlichen Haftungskonstellationen anschliessend in ein durchgängiges Konzept einzuordnen. Ausgangspunkt und Ordnungsrahmen dieser aussergewöhnlichen Systematisierungsleistung bildet das Verwaltungsrechtsverhältnis. Aus ihm heraus werden Kriterien und Voraussetzungen für die Heranziehung der verschiedenen, dem BGB-Haftungsrecht entlehnten Rechtsgrundsätze entwickelt.
Der Autor leistet mit der längst überfälligen Durchdringung der sog. "verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnisse" einen wichtigen Beitrag zur Verwaltungsrechtsverhältnislehre und trägt dazu bei, das "Trennungsdenken" zwischen Privatrecht und Öffentlichem Recht nicht weiter künstlich zu befördern, sondern angesichts komplexer Problemlagen in der Praxis im Wege systematischen Denkens und Argumentierens den grösstmöglichen Nutzen aus beiden Teilrechtsordnungen zu ziehen. |
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