Die Tarifreform im öffentlichen Dienst hat das Arbeitsrecht der Beschäftigten des Bundes und der Kommunen auf eine völlig neue Grundlage gestellt. Besondere Regelungen wurden für die Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung abgeschlossen. Die Neuerscheinung stellt diese Regelungenleicht verständlich vor und geht auch auf allgemeine Rechtsprobleme des neuen TVöD ein.
Für Personalabteilungen und Personalstellen von Bund und Gemeinden, Gewerkschaften und Arbeitgebervertreter, Rechtsanwälte sowie für Beschäftigte der Behörden des Bundes und der Kommunen.