SFr. 65.00
€ 70.20
BTC 0.0011
LTC 0.985
ETH 0.0204


bestellen

Artikel-Nr. 18201775


Diesen Artikel in meine
Wunschliste
Diesen Artikel
weiterempfehlen
Diesen Preis
beobachten

Weitersagen:



Autor(en): 
  • David Albrecht
  • Der Verletzte im Sinne des § 172 StPO bei Vermögensdelikten zum Nachteil von Kapitalgesellschaften 
     

    (Buch)
    Dieser Artikel gilt, aufgrund seiner Grösse, beim Versand als 2 Artikel!


    Übersicht

    Auf mobile öffnen
     
    Lieferstatus:   i.d.R. innert 5-10 Tagen versandfertig
    Veröffentlichung:  Dezember 2020  
    Genre:  Wirtschaft / Recht 
    ISBN:  9783811445642 
    EAN-Code: 
    9783811445642 
    Verlag:  C.F. Müller 
    Einband:  Kartoniert  
    Sprache:  Deutsch  
    Serie:  Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht  
    Dimensionen:  H 210 mm / B 147 mm / D 9 mm 
    Gewicht:  210 gr 
    Seiten:  156 
    Zus. Info:  Paperback 
    Bewertung: Titel bewerten / Meinung schreiben
    Inhalt:
    Stellt die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein, kann sich der Verletzte im Wege des Klageerzwingungsverfahrens gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft wenden. Die Arbeit behandelt die Frage, wer bei einer Vermögensstraftat zum Nachteil einer Kapitalgesellschaft ¿verletzt¿ im Sinne der §§ 171, 172 StPO und damit berechtigt ist, das Klageerzwingungsverfahren zu betreiben. Nach einer Kritik am vorherrschenden Verständnis entwickelt der Autor einen Verletztenbegriff, der an die materiell-rechtliche Zuordnung des Rechtsgutsobjekts anknüpft. Die Kriterien, nach denen sich die Zuordnung des Rechtsguts "Vermögen¿ bestimmt, leitet der Autor aus dem strafrechtlichen Vermögensbegriff ab. Da Kapitalgesellschaften diese ¿ anders als überwiegend angenommen ¿ nicht erfüllen, kommen als Inhaber des Gesellschaftskapitals im strafrechtlichen Sinne allein die Anteilseigner in Betracht. Aus der Zweckbindung des Gesellschaftsvermögens folgt darüber hinaus, dass dieses den Gesellschaftern nicht nach Bruchteilen, sondern zur gesamten Hand zugewiesen ist. Verletzt im Sinne der §§ 171, 172 StPO ist danach die Gruppe der Anteilseigner. Die hier vertretene Zuordnung des Vermögens von Kapitalgesellschaften ist nicht nur bedeutsam für die Verletzteneigenschaft im Sinne des § 172 StPO. Sie hat auch weitreichende Konsequenzen für das materielle Recht, auf die der Autor hinweist.

      



    Wird aktuell angeschaut...
     

    Zurück zur letzten Ansicht


    AGB | Datenschutzerklärung | Mein Konto | Impressum | Partnerprogramm
    Newsletter | 1Advd.ch RSS News-Feed Newsfeed | 1Advd.ch Facebook-Page Facebook | 1Advd.ch Twitter-Page Twitter
    Forbidden Planet AG © 1999-2024
    Alle Angaben ohne Gewähr
     
    SUCHEN

     
     Kategorien
    Im Sortiment stöbern
    Genres
    Hörbücher
    Aktionen
     Infos
    Mein Konto
    Warenkorb
    Meine Wunschliste
     Kundenservice
    Recherchedienst
    Fragen / AGB / Kontakt
    Partnerprogramm
    Impressum
    © by Forbidden Planet AG 1999-2024
    Jetzt auch mit BitCoin bestellen!