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Autor(en): 
  • Walter Zimmermann
  • Betreuung und Erbrecht: Der Betreute als Erbe oder Erblasser 
     

    (Buch)
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    Übersicht

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    Lieferstatus:   i.d.R. innert 4-7 Tagen versandfertig
    Veröffentlichung:  November 2022  
    Genre:  Wirtschaft / Recht 
    ISBN:  9783769412819 
    EAN-Code: 
    9783769412819 
    Verlag:  Gieseking E.U.W. GmbH 
    Einband:  Kartoniert  
    Sprache:  Deutsch  
    Dimensionen:  H 220 mm / B 149 mm / D 21 mm 
    Gewicht:  460 gr 
    Seiten:  306 
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    Inhalt:
    Erb- und Betreuungsrecht sind oft miteinander verwoben. Das gilt sowohl, wenn ein Betreuter seinen Nachlass regelt oder Erbe wird, als auch für Abwicklungsfragen bei Versterben des Betreuten. Fragen wie "Welche Reichweite hat die gesetzliche Vertretung? Ist der Betreute geschäftsfähig oder nicht? Bedarf es noch der Genehmigung des Betreuungsgerichts?" haben besondere Relevanz. Das Betreuungsrecht ändert sich ab 1.1.2023 grundlegend, u.a.: Neue Paragrafen-Nummerierung, viele Änderungen bei den Rechten und Pflichten des Betreuers / des Betreuten. Die Genehmigungsfälle sind anders geregelt. Betreute dürfen ihren Berufsbetreuer nicht mehr zum Erben einsetzen. Präzise Informationen gibt es vom renommierten Spezialisten für (Fach-)Anwälte, Richter, Rechtspfleger, Betreuer, Betreuungsbehörden und -vereine, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger. "... Erneut ein höchst überzeugendes Werk von Zimmermann!" (Rechtsanwalt/Fachanwalt für Erbrecht Dr. Claus-Henrik Horn, ErbR 2017, 450, zur Voraufl.)Erb- und Betreuungsrecht sind oft miteinander verbunden. Das gilt sowohl, wenn ein Betreuter seinen Nachlass regelt oder Erbe wird, als auch für Abwicklungsfragen bei Versterben des Betreuten. Fragen wie "Welche Reichweite hat die gesetzliche Vertretung? Ist der Betreute geschäftsfähig oder nicht? Bedarf es noch der Genehmigung des Betreuungsgerichts?" haben besondere Relevanz. Das Betreuungsrecht ändert sich ab 1.1.2023 grundlegend, u.a.: Neue Nummerierung, viele Änderungen bei den Rechten und Pflichten des Betreuers / des Betreuten. Die Genehmigungsfälle sind anders geregelt. Betreute dürfen ihren Berufsbetreuer nicht mehr zum Erben einsetzen. Präzise Informationen gibt es vom renommierten Spezialisten für (Fach-)Anwälte, Richter, Rechtspfleger, Betreuer, Betreuungsbehörden und -vereine, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger. "... Erneut ein höchst überzeugendes Werk von Zimmermann!" (Rechtsanwalt/Fachanwalt für Erbrecht Dr. Claus-Henrik Horn, ErbR 2017, 450, zur Voraufl.)

      



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