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Autor(en): 
  • Volker Emmerich
  • Mathias Habersack
  • Aktien- und GmbH-Konzernrecht: Kommentar 
     

    (Buch)
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    Übersicht

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    Lieferstatus:   Auf Bestellung (Lieferzeit unbekannt)
    Veröffentlichung:  Juni 2022  
    Genre:  Wirtschaft / Recht 
     
    Aktienkonzernrecht / ARUG / Beherrschungsvertrag / BilMoG / Einpersonen-GmbH / FGG-RG / FMStBG / Minderheitsaktionäre / MoMiG / SpruchG / Spruchverfahren / Unternehmen / Unternehmensvertrag / VorstAG / W-RSW_Rabatt / WpÜG
    ISBN:  9783406786204 
    EAN-Code: 
    9783406786204 
    Verlag:  Beck, C H 
    Einband:  Gebunden  
    Sprache:  Deutsch  
    Dimensionen:  H 240 mm / B 160 mm / D  
    Gewicht:  1947 gr 
    Seiten:  1093 
    Zus. Info:  Leinen 
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    Inhalt:
    Zum Werk Der eingeführte Kommentar erscheint nunmehr bereits in 10. Auflage. Die Gesetzgebung, aber auch die Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und deren Rezeption in der Literatur haben nach kurzer Zeit eine weitere Neuauflage dieses erfolgreichen Werks zum Konzernrecht erforderlich gemacht. Vorteile auf einen Blick
    • erfolgreicher Konzernrechts-Kommentar
    • mit Schwerpunkt auf aktueller Rechtsprechung
    • bereits in 10. Auflage
    Zur Neuauflage Für das Aktienkonzernrecht bedeutsam ist das die RL (EU) 2017/828 umsetzende ARUG II. Es hat in Geschäfte der börsennotierten Gesellschaft mit nahestehenden Personen ("related party transactions") unter den Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrats gestellt; zudem ist die Veröffentlichung von Geschäften mit nahestehenden Personen geregelt. Liegt ein Beherrschungs- oder Abhängigkeitsverhältnis vor, treten §§ 311 ff. AktG ggf. neben §§ 111a ff. AktG. Durch das SanInsFoG wurde neben dem Insolvenzplan auch auf den Restrukturierungsplan verwiesen und hat damit der Fortentwicklung des Sanierungsrechts Rechnung getragen. Das FISG hat die Unabhängigkeit des Vertragsprüfers gestärkt. Infolge der Aufhebung des § 319a HGB wurde Art. 5 Abs. 1 Abschlussprüfer-VO auf den Vertragsprüfer für entsprechend anwendbar erklärt, was für Gesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind, von Bedeutung ist. Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Notariate, Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater.

      



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