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Konklave: Weisser Rauch, Konklave 2005, Konklave 1978, Konklave 1342, Konklave 1669¿1670, Konklave 1513, Konklave 1623, Liste der Papstwahlen und Konk
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(Buch) |
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Quelle: Wikipedia. Seiten: 24. Kapitel: Wei?r Rauch, Konklave 2005, Konklave 1978, Konklave 1342, Konklave 1669?70, Konklave 1513, Konklave 1623, Liste der Papstwahlen und Konklaven, Konklave 1314?16, Konklave 1963, Konklave 1521?22, Konklave 1724, Konklave 1378, Konklave 1492, Konklave 1503, Konklave 1458, Konklave 1447, Konklave 1676, Konklave 1389, Konklave 1958, Konklavist. Auszug: In einem Konklave w?len die dazu berechtigten Kardin?e der r?isch-katholischen Kirche den Papst und Bischof von Rom. Eine Wahl wird notwendig, wenn das Oberhaupt der katholischen Kirche gestorben oder von seinem Amt zur?kgetreten ist. Der R?ktritt eines Papstes ist jedoch, seit Gregor XII. ihn im Jahre 1415 vollzog, nicht mehr erfolgt. Das Wort Konklave ist lateinischen Ursprungs (von con claudere, gemeinsam einschlie?n), wird aber f?schlich meist ?it dem Schl?sel? (cum clave) ?ersetzt. Es bezeichnet sowohl den abgeschlossenen Raum, in dem die Papstwahl stattfindet, als auch die Zusammenkunft der wahlberechtigten Kardin?e selbst. Das Wahlverfahren im Konklave wurde erstmals im Rahmen des Zweiten Konzils von Lyon im Jahre 1274 durch Papst Gregor X. rechtlich festgelegt. Die W?ler werden so lange von der Au?nwelt abgeschottet, bis sie sich auf einen Kandidaten geeinigt haben. Heute dient die Sixtinische Kapelle im Vatikan als Sitzungsort des Konklaves. Das Verfahren der Papstwahl beruht auf jahrhundertealten Kirchengesetzen und Traditionen. Das aktive Wahlrecht ist seit 1059, durch das Papstwahldekret In nomine Domini auf die Kardin?e beschr?kt. Zuvor nahmen r?ische Kirchenvertreter und ? per Akklamation ? auch das Volk von Rom an der Wahl teil. Nur der jeweilige Papst ist berechtigt, die genauen Regeln des Konklaves zu ?dern. Durch die Ernennung neuer Kardin?e ?t er einen gewissen Einfluss auf die Wahl seines Nachfolgers aus. Es ist ihm jedoch nicht gestattet, diesen selbst zu benennen. Die letzte g?tige Regelung hat Papst Johannes Paul II. am 22. Februar 1996 in der Apostolischen Konstitution ?er die Vakanz des Apostolischen Stuhles und die Wahl des Papstes von Rom (Universi Dominici Gregis) festgelegt. Diese wurde von seinem Nachfolger Benedikt XVI. im Juni 2007 mit dem Motu proprio De aliquibus mutationibus in normis de electione Romani Pontificis teilweise modifiziert. Bis zum Ende des Kirchenstaats im Jahr 1870 fand das Konklave im r?ischen |
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