Die Wurzeln des schweizerischen dreiteiligen Bürgerrechts reichen bis in die Zeit des Ancien Régime zurück. Lange Zeit war diese dreistufige Gliederung an praktische und oft sogar notwendige Gründe geknüpft. Obwohl diese Gründe nicht mehr bestehen, hat das dreiteilige Bürgerrecht die grundlegenden historischen Veränderungen in der Schweiz überlebt.
Diese Arbeit befasst sich nicht nur mit dem Ursprung dieser Dreiteilung, sondern beleuchtet auch die Auswirkungen dieses Konstrukts auf das heutige Rechtssystem. Schliesslich äussert sich die Arbeit dazu, ob die Beibehaltung des dreiteiligen Bürgerrechts noch gerechtfertigt ist oder ob es sich dabei nicht vielmehr um ein obsolet gewordenes Relikt aus der Vergangenheit handelt.
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