In der Steuerberatung ist die Kenntnis der neuen Rechtslage unerlässlich.
Für den aktuellen Veranlagungszeitraum berücksichtigt das Werk daher alle wichtigen Änderungen der Bilanzierung und der Einnahmen-Überschuss-Rechnung aufgrund neuer Steuergesetzgebung, Rechtsprechung sowie neuer Verwaltungsanweisungen.