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Herausgeber: 
  • Stephan Sutarski
  • Steffen Lau
  • Matthias Lammel
  • Forensische Begutachtung bei Persönlichkeitsstörungen: Jahresheft für Forensische Psychiatrie 
     

    (Buch)
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    Übersicht

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    Lieferstatus:   i.d.R. innert 4-7 Tagen versandfertig
    Veröffentlichung:  Mai 2014  
    Genre:  Naturwissensch., Medizin, Technik 
    ISBN:  9783941468771 
    EAN-Code: 
    9783941468771 
    Verlag:  MWV Medizinisch Wiss. Ver 
    Einband:  Kartoniert  
    Sprache:  Deutsch  
    Dimensionen:  H 241 mm / B 166 mm / D 12 mm 
    Gewicht:  360 gr 
    Seiten:  180 
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    Inhalt:
    Die Begutachtung von Personen mit Persönlichkeitsstörungen war, seit diese die wissenschaftliche Psychiatrie am Ende des 19. Jahrhunderts über die Degenerationslehre unter dem Begriff der Psychopathie erreicht hatten, schon immer ein Problem.
    Dieses Werk vermittelt die Begutachtung von Persönlichkeitsstörungen als einen methodisch in Teilschritte zerlegbaren, überprüfbaren Prozess, der die Entscheidungen auf der diagnostischen Ebene sowie auf der ersten und auf der zweiten Beurteilungsebene nachvollziehbarer macht - mit einem Ergebnis, das dem Richter für eine Entscheidung über das Für und Wider des Vorliegens verminderter Schuldfähigkeit zu überantworten ist.
    Darüber hinaus wird ein Blick auf die Behandlung von Patienten mit Persönlichkeitsstörungen im Massregelvollzug und auf die kriminalprognostische Beurteilung geworfen. Die dem Gericht im Straf- und im Strafvollstreckungsverfahren für eine normative Wertung zur Verfügung gestellten Erkenntnisse des Sachverständigen über Fähigkeitsbeeinträchtigungen eines Menschen mit tatkausaler Bedeutsamkeit und über die Besserung im Ergebnis von Therapie bleiben in mehrfacher Hinsicht relativ und perspektivisch. Aber dennoch dürfen sie den Anspruch erheben, empirisch begründbar zu sein.
    Schliesslich geht es in der Konsequenz auch um die Bestimmung von Grenzlinien von Kompetenzbereichen. Den alles umfassenden juristisch-normativen Kompetenzbereich des Richters im Strafverfahren berührt es in keiner Weise, wenn der Sachverständige seinen Kompetenzbereich ausschöpft, zugleich aber an der Grenze des methodisch geleitet Wissbaren enden lässt - unabhängig von den an ihn gerichteten (überhöhten) Erwartungen und unabhängig auch davon, in welchem Umfang dadurch normative Wertungsspielräume offen bleiben oder eingeschränkt werden.

      



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