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Artikel-Nr. 29922018


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Autor(en): 
  • Nadja Schwery
  • Die Korrelation von Nutzen und Haftung im Vertragsrecht 
     

    (Buch)
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    Übersicht

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    Lieferstatus:   i.d.R. innert 2-7 Tagen versandfertig
    Genre:  Wirtschaft / Recht 
     
    Haftung / Swissness / Vertrag, Vertragsrecht
    ISBN:  9783725568963 
    EAN-Code: 
    9783725568963 
    Verlag:  Schulthess 
    Einband:  Kartoniert  
    Sprache:  Deutsch  
    Serie:  #331 - Arbeiten aus dem Juristischen Seminar der Universität Freiburg /Travaux de la faculté de droit de l'université de Fribourg  
    Dimensionen:  H 224 mm / B 154 mm / D 25 mm 
    Gewicht:  644 gr 
    Seiten:  402 
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    Inhalt:
    Wer sich mit der Haftung aus Vertragsverletzung befasst, stösst in Art. 99 Abs. 2 OR auf den folgenden Rechtssatz: "Das Mass der Haftung richtet sich nach der besonderen Natur des Geschäftes und wird insbesondere milder beurteilt, wenn das Geschäft für den Schuldner keinerlei Vorteil bezweckt." Dieser Rechtssatz ist eine gesetzliche Ausformung des Utilitätsprinzips, das die ganze Vertragshaftung beherrscht und das verlangt, dass die Tragweite einer Haftung zu variieren ist je nachdem, ob sie aus einem ausgewogenen, beidnützigen Vertrag oder aber aus einem Vertrag fliesst, aus dem der Gläubiger weit grösseren Nutzen zieht als der Schuldner, der sich uneigennützig verpflichtet. Diese Freiburger Dissertation stellt das Utilitätsprinzip in seine historischen Zusammenhänge, analysiert das Prinzip aus rechtsvergleichender Perspektive und stellt sich dann der Frage, mit welchen Instrumenten sich einem vertraglichen Nutzengefälle bei der Ausgestaltung der Haftung Rechnung tragen lässt. Auf diese Frage gibt die Dissertation eine zweifache Antwort: zum einen durch die Milderung der Haftung, die den Schuldner trifft; zum andern dadurch, dass der Gläubiger, der aus dem Vertrag den hauptsächlichen Nutzen zieht, verpflichtet wird, den Schaden seines Schuldners zu tragen. Praktisch belegt wird dies anhand von Beispielen aus dem Schenkungsrecht und dem Rechts des einfachen Auftrags. Beim Utilitätsprinzip handelt es sich um ein Prinzip der Vertragshaftung, dessen Tragweite in unseren Tagen allzu oft verkannt wird. Zu Unrecht, wie diese Dissertation nachweist.
      



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