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Der ¿Unbundling¿Abschluss¿ nach § 6b EnWG
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(Buch) |
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Lieferstatus: |
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Veröffentlichung: |
Oktober 2011
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Genre: |
Wirtschaft / Recht |
ISBN: |
9783656026334 |
EAN-Code:
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9783656026334 |
Verlag: |
Grin Verlag |
Einband: |
Kartoniert |
Sprache: |
Deutsch
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Dimensionen: |
H 210 mm / B 148 mm / D 3 mm |
Gewicht: |
62 gr |
Seiten: |
32 |
Zus. Info: |
Paperback |
Bewertung: |
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Inhalt: |
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Universität Duisburg-Essen (Mercator School of Management), Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Zweiten Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts, das am 13.07.2005 in Kraft getreten ist, wurde das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) umfassend reformiert. In diesem Zusammenhang wurden insbesondere die Vorschriften zur Entflechtung (Unbundling) neu gestaltet. Diese Vorschriften sind vornehmlich an sog. vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen gerichtet, die auf dem Energiemarkt häufig eine Monopolstellung aufweisen und wettbewerbshemmend agieren. Um Intransparenz, Diskriminierung und Quersubventionierung zu vermeiden, müssen solche Energieversorgungsunternehmen (EVU) grundsätzlich informatorische, buchhalterische, rechtliche, operationelle sowie eigentumsrechtliche Entflechtungsmassnahmen umsetzen. Diese Massnahmen bewirken eine weitgehende Unabhängigkeit des Netzbetriebs gegenüber den übrigen Wertschöpfungsstufen der Energieversorgung wie der Elektrizitätserzeugung, der Gasgewinnung oder dem Energievertrieb.
Die vorliegende Arbeit widmet sich ausschliesslich der buchhalterischen Entflechtung bzw. der Entflechtung in der Rechnungslegung, indem die einschlägige Vorschrift des § 6b EnWG diskutiert wird. Zu diesem Zweck wird in Kapitel 2 zunächst erörtert, welche Verpflichtungen EVU hinsichtlich der externen Rechnungslegung zu erfüllen haben. Neben der Aufstellung werden hier auch Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses thematisiert. Sodann wird in Kapitel 3 die interne Rechnungslegung von EVU gemäss § 6b Abs. 3 EnWG untersucht. Diese Vorschrift bildet die eigentliche Rechtsgrundlage für die buchhalterische Entflechtung und für die Aufstellung des ¿Unbundling-Abschlusses¿. Abschliessend wird in Kapitel 4 ein Fazit gezogen. |
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